Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten (im Folgenden: „Tickets“) für Veranstaltungen des Vereins zur Förderung der Genusskultur am Arlberg, ZVR: 1615163874, Strass 448, 6764 Lech (im Folgenden „Veranstalter“) in der zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs jeweils gültigen Fassung. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer diese AGB.

2.     Vertragsabschluss

Die Präsentation von Veranstaltungen und Tickets stellt kein verbindliches Angebot dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Käufer aus, sobald er das Feld „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat. Der Vertrag kommt erst mit dem elektronischen Erhalt der Buchungsbestätigung zustande. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.     Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der Anspruch auf das Ticket entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.     Ticketversand

Die Tickets werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail als E-Ticket übermittelt. Der Käufer ist verpflichtet, die bereitgestellten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Missbrauch von Tickets nach deren ordnungsgemäßem Versand.

5.     Rückgabe und Stornierung / Rücktrittsrecht

Mit dem Erwerb eines Tickets wird die Buchung verbindlich. Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl, des exklusiven Charakters der Veranstaltungen sowie des organisatorischen und logistischen Aufwands sind Tickets grundsätzlich vom Umtausch, der Rückgabe sowie der Stornierung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises – auch teilweise – ist daher ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung des Käufers. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bzw ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht nicht. 

6.     Ticketübertragung und Weitergabe

Tickets können jederzeit kostenlos auf eine andere Person übertragen werden. Die private Weitergabe von Tickets ist zulässig. Es obliegt dem ursprünglichen Käufer, den Übertragungsempfänger (bzw seinen Nachfolger) von den geltenden AGB in Kenntnis zu setzten und ihn über seine Rechte und Pflichten aufzuklären. 

Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf von Tickets ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters ist jedoch untersagt. Bei widerrechtlichem gewerblichem oder kommerziellem Weiterverkauf sowie bei einem Verkauf an einen Wiederverkäufer hat der Veranstalter das Recht, das Ticket zu entwerten und den Einlass zu verweigern. Sofern eine Warteliste besteht, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen bei der Vermittlung von Ersatzteilnehmern unterstützen. Ein Anspruch auf Vermittlung oder Wiederverkauf besteht nicht.

7.     Änderungen, Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Ausfall von Vortragenden, Winzern, sonstigen Speakern und Mitwirkenden, Sicherheitsgründe etc.

Im Falle einer vollständigen Absage einer Veranstaltung wird der bereits bezahlte Ticketpreis rückerstattet. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Folgekosten – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher bleibt diesbezüglich der Anspruch bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unberührt. 

Programmänderungen, Änderungen von Veranstaltungsorten, Zeitabläufen, Mitwirkenden oder einzelnen Programmpunkten berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe oder Rückerstattung von Tickets. Ein Rückgabe- oder Rückerstattungsrecht besteht ausschließlich bei wesentlichen Änderungen. Wesentliche Veranstaltungsänderungen sind: Wegfall des angepriesenen Winzers/Speakers oder Änderung des Charakters der Veranstaltung.  

Absagen, Programmänderungen, Änderungen von Veranstaltungsorten, Zeitabläufen, Mitwirkenden oder einzelnen Programmpunkten wird der Veranstalter möglichst zeitnah auf der Website www.weinbergarlberg.at bekanntgeben. Über wesentliche Änderungen wird der Veranstalter den Käufer auch per E-Mail an die im Bestellprozess hinterlegte Adresse informieren.  Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich selbst über andere allfällige Änderungen zu informieren.

8.     Haftung

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr haftet der Veranstalter ausschließlich für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

Gegenüber Verbrauchern haftet der Veranstalter für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt.

 

9.     Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen (www.weinbergarlberg.at/datenschutz).

10.  Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, die insbesondere für Zwecke der Dokumentation sowie der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich mit der Anfertigung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden, sofern nicht im Einzelfall berechtigte Interessen entgegenstehen.

11.  Hausordnung, Hausrecht

Der Veranstalter übt am Veranstaltungsort das Hausrecht aus. Sofern Veranstaltungen in Räumlichkeiten Dritter stattfinden, gilt die Hausordnung des jeweiligen Betreibers ergänzend; im Zweifel hat die strengere Regelung Vorrang. Den berechtigten Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie der vom Veranstalter beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass die Gültigkeit des Tickets zu prüfen, die Identität und das Alter des Teilnehmers durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu kontrollieren sowie aus Sicherheits- und Veranstaltungsgründen eine zumutbare Sichtkontrolle mitgeführter Taschen und Gepäckstücke durchzuführen. Die Kontrolle dient ausschließlich der Sicherheit der Teilnehmer und der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung.

Untersagt ist das Mitführen von Waffen jeder Art, gefährlichen Gegenständen, Betäubungsmitteln, pyrotechnischen Erzeugnissen, eigenen Speisen und Getränken sowie sperrigem Gepäck. Das Mitführen von Tieren ist mit Ausnahme behördlich zugelassener Assistenz- und Begleithunde nicht gestattet.

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zulässig. Eine gewerbliche oder kommerzielle Verwertung sowie eine über den privaten Bereich hinausgehende Veröffentlichung – insbesondere in Print- oder Online-Medien einschließlich sozialer Medien zu kommerziellen Zwecken – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und der in ihren Rechten betroffenen Personen. Aufnahmen von Vorträgen, Verkostungen und musikalischen Darbietungen sind nur in dem vom Veranstalter ausdrücklich freigegebenen Umfang gestattet; entgegenstehende Urheber- und Leistungsschutzrechte der Mitwirkenden bleiben unberührt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen diese Hausordnung, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die berechtigten Anweisungen des Personals verstoßen, die Mitnahme verbotener Gegenstände trotz Aufforderung nicht unterlassen, eine zumutbare Sicherheitskontrolle ablehnen oder die Veranstaltung erheblich stören, den Einlass zu verweigern oder sie der Veranstaltung zu verweisen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf sonstigen Ersatz.

12.  Jugendschutz

Für Veranstaltungen in Vorarlberg gelten die Bestimmungen des Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) in der jeweils geltenden Fassung. Soweit Veranstaltungen außerhalb Vorarlbergs stattfinden, gelten die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

An Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden keine alkoholischen Getränke abgegeben oder ausgeschenkt. An Personen zwischen dem vollendeten 16. und vollendeten 18. Lebensjahr werden ausschließlich nicht gebrannte alkoholische Getränke (insbesondere Wein, Schaumwein und Bier) abgegeben. Gebrannter Alkohol und Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten – insbesondere Spirituosen, Liköre, Cocktails und Mischgetränke mit Spirituosenanteil – werden ausschließlich an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgegeben.

An offensichtlich alkoholisierte Personen werden – unabhängig vom Alter – keine weiteren alkoholischen Getränke abgegeben.

Der Veranstalter ist berechtigt, vor jeder Abgabe alkoholischer Getränke die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Altersfeststellung zu verlangen. Wird die Vorlage verweigert oder lässt sich das erforderliche Mindestalter nicht zweifelsfrei feststellen, wird die Abgabe verweigert.

Die nach dem KJG geltenden Ausgehzeiten und sonstigen jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind von den Teilnehmern und ihren Aufsichtspersonen eigenverantwortlich einzuhalten. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Person von der Veranstaltung zu verweisen; ein Anspruch auf Rückerstattung oder sonstigen Ersatz besteht in diesem Fall nicht.

13.  Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.